Behandlungspflege nach § V SGB

Innerhalb der Behandlungspflege übernehmen wir alle von Ihrem Arzt verordneten Maßnahmen und Behandlungen.
Zu diesem Umfang gehören u.a.:

  • Injektionen (z. B: Heparin, Insulin)
  • Wundversorgung
  • Versorgung künstlicher Ausgänge aller Art (Stoma etc.)
  • Dekubitusbehandlung
  • Infusionsüberwachung
  • Medikamentenkontrolle- und gabe
  • Legen und Wechseln von Blasenkathetern
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Portversorgung
  • Blutdruck und Blutzuckermessungen

    u.v.m.

Diese Pflegemaßnahmen für kranke Menschen werden von unseren Fachkräften nach ärztlichen Verordnungen ausgeführt. Sämtliche Mitarbeiter sind aufgrund ihrer Ausbildung und praktischer Erfahrung, sowie laufender Fort- und Weiterbildung in der Lage auch schwierigste Behandlungen und Versorgungen durchzuführen.